Warum die Einlagerung in einem Zollfreilager ein wichtiger Punkt beim Vermögensschutz ist

ProService informiert: Warum die Einlagerung in einem Zollfreilager ein wichtiger Punkt beim Vermögensschutz ist

Die Einlagerung in einem Zollfreilager bei Edelmetallkäufen ist weit mehr als nur die Mehrwertsteuerersparnis beim Handel mit Weißmetallen. Ein sehr wichtiger Aspekt beim Vermögensschutz ist vor allem der Standort des Zollfreilagers. Die ProService AG lagert die Edelmetalle ihrer Kunden in der Schweiz ein. Das könnte zukünftig an Bedeutung gewinnen.

Steigende Inflation, regelmäßig auftretende Diskussionen über Vermögensabgaben, dies allein reicht schon aus, sein Vermögen mit Edelmetallen zu sichern. Die EU geht nun einen Schritt weiter. Eine Machbarkeitsstudie für ein Vermögensregister für Bürger innerhalb der Europäischen Union soll die Möglichkeiten für die Erfassung von Vermögenswerten ausloten. Das Papier wurde am 16.07.2021 veröffentlicht und verursachte bereits einigen Aufruhr, denn dieses Mal sollen nicht nur Geldwertguthaben und Immobilien erfasst werden.

Es heißt in dem Papier (Zitat): „Die Erhebung von Daten und die Zusammenschaltung von Registern sind ein wichtiges Instrument des EU-Rechts, um den Zugang der zuständigen Behörden zu Finanzinformationen zu beschleunigen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erleichtern. Im Rahmen dieses Projekts sollen verschiedene Möglichkeiten für die Erhebung von Informationen zur Einrichtung eines Vermögensregisters geprüft werden, das anschließend in eine künftige politische Initiative einfließen kann. Es soll untersucht werden, wie aus verschiedenen Quellen des Vermögenseigentums (z. B. Landregister, Unternehmensregister, Trust- und Stiftungsregister, zentrale Verwahrstellen von Wertpapieren usw.) verfügbare Informationen gesammelt und miteinander verknüpft werden können, und der Entwurf, der Umfang und die Herausforderungen für ein solches Vermögensregister der Union analysiert werden. Die Möglichkeit, Daten über das Eigentum an anderen Vermögenswerten wie Kryptowährungen, Kunstwerken, Immobilien und Gold aufzunehmen in das Register aufzunehmen, ist ebenfalls zu berücksichtigen.“

Unter dem Vorwand der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung sollen sich nun die Einwohner in der EU über ihre Vermögenswerte komplett transparent machen. Wenn man mal davon absieht, dass das Argument Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung bisher für jede Einschränkung im Geldverkehr herhielt, erreicht man nun endgültig das Ende der Fahnenstange.

Man könnte vermuten, dass diese Informationen auch für andere Zwecke dienen könnten. Angesichts des Zeitpunktes für diese Initiative könnte man auch einen Zusammenhang zur gegenwärtigen Krise vermuten. Aber setzen wir uns jetzt nicht die Aluhüte auf und verfallen in Spekulationen. Schließlich wäre es nicht möglich, dass Regierungen anhand solcher Daten eine Vermögensabgabe oder sogar eine völlige Enteignung vorantreiben könnten. Oder doch?

Grundsätzlich könnte niemand Vermögen enteignen, von denen nichts bekannt ist. So viel steht erst einmal fest. Denn wo sollte man suchen? Bei Geldern auf Konten, Lebensversicherungen oder Bausparverträgen ist es vermutlich sehr leicht, Informationen zu erhalten. Für Immobilien existiert ein öffentliches Register und hier werden in regelmäßigen Abständen auch Wertermittlungen durchgeführt. Fondsanteile – wer weiß, Edelmetalle – der Einkauf wäre sicherlich nachvollziehbar.

Die Frage bei Edelmetallen ist dann, wohin damit? Soll man sie Zuhause lagern, verstecken, im Garten vergraben? Das muss wohl jeder für sich entscheiden. Die ProService bietet mit ihrem Lagerkonzept eine gute Alternative: ein Zollfreilager in der neutralen Schweiz. Die Schweiz ist kein Mitglied der EU. Insofern haben EU-Beamte nach aktueller Situation keine Möglichkeit, auf eingelagerte Edelmetalle zuzugreifen. Es bleibt natürlich abzuwarten, ob die Schweiz dem Druck der EU standhalten und ihren neutralen Status behalten wird.

Nun gibt es verschiedene Käufertypen. Einige sammeln Edelmetalle und erfreuen sich an Stücken mit unterschiedlichen Motiven, Größen usw. andere wollen einfach maximal viel Edelmetall für ihr Geld und legen keinen Wert darauf, die Edelmetalle jederzeit sehen zu können. Macht ein Zollfreilager Sinn für beide Typen? Eher nicht. Der Sammler möchte seine Stücke bei sich haben, der nüchterne Anleger möchte es unkompliziert haben. Die Frage ist, ob es keinen Kompromiss gibt. Sammler könnten ihrer Sammelleidenschaft mit einigen Stücke in den eigenen vier Wänden sicherlich nachgehen und größere Vermögen in Edelmetalle über ein Zollfreilager erwerben und einlagern.

Aufschläge und Gebühren

Wer Edelmetalle sammelt, sollte sich Zeit nehmen und vergleichen. Vergleichsportale wie Gold.de weisen für jede Stückelung die Top-Anbieter im Tafelgeschäft und im Onlinehandel aus. Wen man dort im Vergleich nicht findet sind Edelmetallhandelsgesellschaften mit Lagerkonzepten wie z. B. die ProService AG, denn hier werden meist aus Kostengründen größere Stückelungen angeboten.

Teilweise sind die Barrengrößen beachtlich, um die Herstellungskosten niedrig zu halten. Es ist der gleiche Produktionsprozess, egal ob ein 100 Gramm Barren Gold gegossen wird oder ein 1 Kilogramm Barren. Die Herstellungskosten verteilen sich bei großen Barren viel besser auf den Materialwert. Große Barren sind daher meist viel günstiger als kleinere Barren.

Bei Münzen ist es etwas einfacher. Die Standard-Anlegermünzen werden in staatlichen Prägeanstalten hergestellt. Die Herstellungskosten sind moderat.

Was deutlich abweicht, sind die Aufschläge der Händler. Diese kann man im Vergleichsportal jedoch ablesen. Sie werden kleingedruckt unter „Spotpreis +…“ unter dem Anbieter angegeben.

Was ist ein Zollfreilager?

Zollfreilager waren ursprünglich als Transitlager gedacht, um den Handel zu erleichtern. Es ist eine Art Niemandsland auf einem Gebiet eines Staates. Waren in so einem Lager gelten als nicht importiert und deshalb müssen weder Importzölle noch Mehrwertsteuer abgeführt werden.

Edelmetalle in einem als Zollfreilager deklarierten Hochsicherheits-Edelmetalllager gelten also ebenfalls als nicht importiert. Das ermöglicht den mehrwertsteuerfreien Handel dieser nicht importierten Edelmetalle. Solange die Edelmetalle das Lager nicht verlassen, fällt auch keine Mehrwertsteuer an.

Der Handel von Gold ist grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit. Die Weißmetalle Silber, Platin und Palladium verursachen jedoch beim Kauf oder Verkauf die landesübliche Mehrwertsteuer. Hier macht ein Zollfreilager Sinn, denn der Käufer, der seine Edelmetalle im Lager belässt, spart dauerhaft die Mehrwertsteuer ein.

Eine Auslieferung ist natürlich möglich. Allerdings würde dann die gesamte gesparte Mehrwertsteuer fällig werden. Hier wäre dann der vorherige Verkauf von Weißmetallen und Kauf des mehrwertsteuerbefreiten Goldes anzuraten.

Allerdings macht eine Auslieferung wenig Sinn, denn der Standort des Zollfreilagers außerhalb der EU gewährt einen besonderen Schutz der Vermögenswerte.

Ein Lagerkonzept, gekoppelt mit günstigen Einkaufkonditionen, sind ein rundes Paket für die richtige Zielgruppe. Wer viel Material für sein Geld will und keine Lust hat, sich um die Verwahrung Gedanken zu machen, ist hier gut bedient.

Die ProService bietet hier genau die richtige Lösung, nämlich statische und gemanagte Konzepte mit den Metallen Gold, Silber, Platin und Palladium zu Kilopreisen an. Große Stückelungen sind aufgrund der geringeren Herstellungskosten erheblich günstiger als kleinere Stückelungen. Man bekommt damit mehr Material für sein Geld.

Damit können die Chancen unterschiedlicher Edelmetalle miteinander vereint werden. Das Wichtigste ist aber, dass diese Edelmetalle in physischer Form vorliegen. Die Barren werden in einem Hochsicherheitstresor in einem Zollfreilager in der Schweiz, außerhalb der EU gelagert. Dadurch erhält der Edelmetallkäufer einen Vorteil aufgrund eingesparter Mehrwertsteuer bei Silber, Platin und Palladium. Darüber hinaus werden die Edelmetalle bei der ProService zu Preisen großer Barren angeboten, auch bei geringeren Kaufmengen. Sinnvoller geht es nicht.

Bildrechte: Michael Sielmon