Vermögenssicherung

ProService informiert: Vermögenssicherung - warum das jetzt Priorität für Sie haben sollte

Vermögenssicherung hat dieser Tage die höchste Priorität. Die allgemeine Situation spitzt sich zu. Das Geldsystem steht vor dem Kollaps. Die Trumpfkarte, die die Geldwertindustrie gern ausspielt, sind die Einlagensicherungssysteme. Sie sollen suggerieren, dass angelegtes Geld sicher sei. Doch wie sicher ist es tatsächlich?

Die Menschen lieben es, wenn von Sicherheit die Rede ist. Seit Jahrzehnten werden sie darauf getrimmt, dass Geld bei der Bank oder Versicherung sicher sei. Branchenriese Allianz hat verkündet, dass es keine hundertprozentige Beitragsgarantie mehr geben wird. Die Lebensversicherung brauche mehr Freiheiten in der Kapitalanlage. Es heißt, dass Sicherheit für die Kunden mehr bedeute als eine Beitragsgarantie. Tatsächlich? In den Köpfen der Menschen wurde es seit Jahrzehnten eingepflanzt, was sicher sei. Garantien gehörten immer dazu.

Die Deutschen sind versessen auf Garantien. Sie lieben Garantien. Aber was sagen Garantien tatsächlich aus? Wenn ein Institut garantiert, dass man sein Geld garantiert nach einer bestimmten Laufzeit zurückbekommt, was ist denn da die Herausforderung?

Systemversagen der Geldwertanbieter

Der Lebensversicherungsbranche geht es gar nicht gut. Viele Gesellschaften haben Mühe, ihre garantierten Zinsversprechen einzulösen. Insbesondere ältere Verträge mit höheren Garantieleistungen machen den Anbietern heute zu schaffen. Die Lebensversicherer müssen die Anlegergelder per Gesetz hauptsächlich in Anleihen investieren, meist Staatsanleihen. Das Zinsniveau ist seit Jahren im Keller, oft sogar im negativen Bereich. Die permanenten Anpassungen des Garantiezinses sprechen eine deutliche Sprache. Seit dem 01.01.2017 wurde dieser auf 0,9 Prozent gesenkt. Geplant war eine Anpassung auf 0,5 Prozent. Das wurde aufgrund der Corona-Krise vorerst auf Eis gelegt.

Staatsanleihen sind, seit der Rettung Griechenlands und Irlands vor dem Bankrott und offensichtlich nicht so sicher, wie es immer behauptet wird. Nahezu jedes EU-Land hat ähnliche Probleme. Die Nationen sind überschuldet.

Abhilfe schafft die CAC-Klausel (kollektive Handlungsklausel). Diese wurde im Dezember 2001 nach dem Staatsbankrott Argentiniens eingeführt und entstand aufgrund fehlender Regelwerke für Staatsinsolvenzen. In so einem Fall folgten stets schwierige Verhandlungen eines Schuldnerstaates mit seinen atomisierten Anleihegläubigern. Sie soll die Möglichkeiten der Durchsetzung von Ansprüchen erschweren.

Die CAC-Klausel ist seit 2013 Bestandteil aller europäischen Staatsanleihen. Staaten können künftig die Rückzahlung von Schulden verweigern, selbst wenn der einzelne Gläubiger dem nicht zustimmt. Jeder Besitzer von Staatsanleihen kann auf diese Weise gegen seinen Willen enteignet werden. Die Lebensversicherung investiert in solche Papiere.

Aktuell geht es aber nicht nur um einen notleidenden Versicherer. Es herrscht eine Branchenkrise ohne Gleichen. Die Auffanggesellschaft Protektor hat nicht einmal annähernd genug Ressourcen, um mehrere Versicherer aufzufangen. Dafür hat die Branche gesorgt, als es damals um die Ausstattung der Kapitaldecke für die Auffanggesellschaft ging.

Was würde passieren, wenn mehrere Anbieter notleidend werden und die Branche keine Reserven mehr hat. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht würde den Gesellschaften unter die Arme greifen. Paragraph 314 VAG (https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__314.html) käme zum Tragen und würde die Kunden verpflichten, weiter in ihre Verträge einzuzahlen, während Leistungen ausgesetzt und /oder herabgesetzt würden.

Den Bausparkassen geht es ähnlich. 2018 las man in der Presse, die Bausparkassen würden den Notfallfonds plündern. Mitte letzten Jahres hieß es in der Presse, dass die Hälfte der Reserven der Bausparkassen aufgezehrt sind. Die Institute wollen das Problem lösen, indem sie versuchen, alte Verträge loszuwerden. Diese aus heutiger Sicht attraktiveren Verträge mit Verzinsungen von 4 – 4,5 Prozent, sind den Anbietern ein Dorn im Auge.

Man würde meinen, dass diese Praxis unlauter wäre. Doch der Bundesgerichtshof stellte fest, dass Bausparer, die bei einem zuteilungsreifen Bausparvertrag auf das Bauspardarlehen verzichten, der Bausparkasse einen Kündigungsgrund liefern. Der Sparer sollte also auf den Darlehensanspruch nicht verzichten und den Vertrag trotz zuteilungsreife weiter besparen. Das Bauspardarlehen steht dann bereit, wird aber nicht abgerufen. Dann hat die Bausparkasse schlechte Karten und darf den Vertrag nicht kündigen . Aber ewig geht das trotzdem nicht. Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16) darf die Bausparkasse einen Vertrag kündigen, wenn dieser seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif ist. Die Bausparkasse muss eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten. Damit kann der Vertrag frühestens 10,5 Jahre nach Zuteilungsreife gekündigt werden.

Notbremse der Investmentfonds

Es lohnt ein Blick auf das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), Paragraph 98 - Rücknahme von Anteilen, Aussetzung (https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__98.html). Die Absätze 2 und 3 haben es in sich. Darin ist festgelegt, dass Kapitalverwaltungsgesellschaften die Rücknahme von Fondsanteilen verweigern bzw. aussetzen dürfen (oder auf Anordnung der Aufsicht aussetzen müssen), wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Dass diese Umstände nicht näher definiert werden, gibt den Entscheidungsträgern Einiges an Spielraum.

Selbstverständlich muss dieser Vorgang öffentlich bekannt gegeben werden. Es handelt sich hier zweifellos um den „Notausgang“ für Beteiligungsunternehmen (AIF-Fonds) und Investmentfondsgesellschaften (KAAGen), falls diese Notleiden oder sich dramatisch verspekuliert haben.

Still und ohne jegliche öffentliche Wahrnehmung trat am 01.01.2015 das „Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)“ in Kraft. Interessant ist hier, dass der Staat (Steuerzahler) nicht zur Rettung von Banken herangezogen werden soll. Über eine Verstaatlichung notleidender Banken findet man nämlich nichts im SAG (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sag/).

Einerseits haften die Eigentümer der Banken, andererseits haften die Inhaber sogenannter „berücksichtungsfähiger Verbindlichkeiten“. Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten aus Sicht der Bank sind Einlagen der Kunden. Es ist ein rechtliches Problem. Wenn Sie Geld auf Ihr Konto einzahlen, geben Sie der Bank ein Darlehen. Damit gehört dieses Geld der Bank. Wenn also im Notfall bei den Besitzern der Bank nichts zu holen ist, werden die Kunden der Bank mit ihren Guthaben zur Sanierung oder Rettung herangezogen. Die fehlenden klaren Definitionen der Gesetzgeber und der Aufsichtsbehörde für diesen Gesetzestext geben den Akteuren große Ermessensspielräume und lassen damit jegliche Rechtssicherheiten für die Kunden vermissen.

In erster Linie werden wohl vermögendere Kunden mit Kontoguthaben ab 100.000 Euro aufwärts und Geschäftskunden der Bank betroffen sein. Die EU verübt mit dem SAG immense Eingriffe in die deutsche Rechtsordnung und hebelt weite Teile des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts aus. Im Ernstfall wäre mit zahlreichen Insolvenzen der betroffenen Bankkunden zu rechnen. Die Auswirkungen auf unsere Wirtschaft sind nicht absehbar. In § 5 SAG wurde übrigens festgehalten, dass alle Funktionsträger über das nach dem SAG ablaufende Verfahren Stillschweigen zu wahren haben.

Schlussfolgerung

Die Gesetzgebung schützt den Sparer nicht. Die Einlagensicherung wird nicht ausreichen, wenn es zu einem Systemversagen kommt. Tatsächlich wurden im Hintergrund diverse Mechanismen etabliert, die die Enteignung der Sparer legitimieren. Die Einlagensicherung ist nicht das Papier wert, auf dem sie verfasst wurde.

Heutzutage werden Finanzkrisen nicht ausschließlich durch Kriege hervorgerufen, sie sind systembedingt. Das verzinste Geldsystem, welches mit seiner Zinseszinsformel eine Exponentialfunktion beschreibt, die immer gegen Unendlich geht, muss zwangsläufig scheitern. Es gibt keine Ausnahmen. Außerdem sind Krisen immer auch große Vermögensumverteilungsprozesse. Jede Krise hat ihre Profiteure und Verlierer.

Dass eine Papierwährung scheitert, ist also keine unerwünschte Nebenwirkung, es ist ein systemischer Prozess, der Akteure hinter dem Geldsystem. Man kann sogar so weit gehen, dass das Fiat-Geldsystem die Ursache allen Übels auf unserer Welt ist. Die nächste Umverteilung ist nur eine Frage der Zeit.

Vermögen schützen mit Edelmetallen

Letztendlich helfen nur Sachwerte. Mit Edelmetallen lässt sich Vermögen über Generationen speichern und über Kriege, Inflationen oder Wirtschaftskrisen sichern. Edelmetalle empfehlen sich momentan wohl als geeignetste Alternative zu Geldwerten. Das Fiatgeldsystem stößt an seine Grenzen und Edelmetalle sind als Vorsorge großartige Vermögensspeicher. Man darf gespannt sein, wann die Deutschen aufwachen und sich entscheiden, Geldwert in Sachwerte - wie Edelmetalle -umzutauschen.

Die ProService AG aus Liechtenstein bietet statische und gemanagte Portfolios aus Gold, Silber, Platin und Palladium zu Bestpreisen an. Damit können die Chancen unterschiedlicher Edelmetalle miteinander vereint werden. Das Wichtigste ist aber, dass diese Edelmetalle in physischer Form vorliegen. Die Barren werden in einem Hochsicherheitstresor in einem Zollfreilager in der Schweiz, außerhalb der EU gelagert. Dadurch erhält der Edelmetallkäufer einen Vorteil aufgrund eingesparter Mehrwertsteuer bei Silber, Platin und Palladium. Darüber hinaus werden die Edelmetalle bei der ProService zu Preisen großer Barren angeboten, auch bei geringeren Kaufmengen. Sinnvoller geht es nicht.

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