ProService informiert: Historische Niedrigzinsen bringen die Versicherer in Bedrängnis
Die derzeitige Minizinsphase bringt die Lebensversicherer in Bedrängnis. Die Herausforderungen, den vertraglich zugesicherten Leistungen nachzukommen, lässt sie zu kreativen Maßnahmen greifen und ihre Altverträge verkaufen.
Damals war alles besser, als Anbieter von Lebensversicherungen noch hoch im Kurs standen. Damals wurde die Lebensversicherung zweifach steuerbegünstigt und die Kapitalerträge waren noch im höheren Bereich. Das Neugeschäft boomte und über die deutschen Bilanzierungsrichtlinien war man in der Lage, einen hohen Gewinnanteil in die eigene Tasche zu wirtschaften. Doch diese Zeiten sind längst Vergangenheit. Heute stehen die Versicherer mit dem Rücken zur Wand. Die deutschen Anlagerichtlinien nötigen die Versicherer, den Löwenanteil der Kundengelder in Staatsanleihen zu stecken. Folglich sind sie nicht mehr in der Lage, ausreichend Rendite zu generieren, um ihre vertraglichen Zusagen zu halten.
Diese Anlagerichtlinien waren der Preis dafür, ihren Kunden steuerliche Vergünstigungen als Anreiz bieten zu können. Dieses Verkaufsargument funktionierte. In Deutschland gibt es zwischen 80 und 90 Mio. Policen. Das heißt, dass jeder Berufstätige durchschnittlich mehr als einen Vertrag sein Eigen nennt. Unter diesen Verträgen befinden sich auch viele Altverträge mit Garantieverzinsungen, die heute sehr hoch erscheinen. Von 1994 bis 1999 wurden den Versicherten beispielsweise 4% p.a. garantiert. Zwar nahmen die Garantiezinsen in den folgenden Jahren nach und nach ab für Neuverträge, trotzdem liegen die meisten weit über dem, was heute erzielbar ist.
Die Nullzinspolitik der Notenbanken wie auch der Europäischen Zentralbank macht nicht nur den Anlegern zu schaffen. Insbesondere die Versicherer, die auf die Zinsen für die Investitionen in die verzinsten Staatspapiere angewiesen sind, kommen in echte Krisenstimmung, denn diese sind massiv gesunken. Um den garantierten Zins für Altverträge erwirtschaften zu können, wären Staatspapiere mit höheren Verzinsungen nötig. Aber diese gibt es nur im Ausland und sind um Einiges riskanter.
Generali verkauft Lebensversicherungsgeschäft an Run-off-Gesellschaft
Einige Versicherungsunternehmen packen dieses Problem mit ungewöhnlichen Mitteln an. Sie verkaufen ihre teuren Altverträge an Abwicklungsgesellschaften, sogenannte Run-off-Gesellschaften. Dazu gehören Unternehmen wie die Frankfurter Leben oder auch die Firma Viridium aus Neu-Isenburg bei Frankfurt am Main. Viridium hat erst kürzlich zusammen mit der italienischen Generali-Lebensversicherung bekannt gegeben, das deutsche Lebensversicherungsgeschäft von Generali quasi komplett zu übernehmen.
Diese Übernahme ist der seither umfangreichste Verkauf von Lebensversicherungen an eine solche Run-off-Gesellschaft. Dabei sollen Unternehmensteile und ein Bestand von rund 4.000.000 Verträgen von Generali-Kunden im Gesamtwert von fast 2.000.000.000 Euro übertragen werden.
Generali-Verkauf könnte nur der Anfang sein
Zwar ist der geplante Verkauf der deutschen Generali-Lebensversicherung an Viridium die bislang größte Transaktion dieser Art, allerdings ist dies kein Einzelfall. Bisher griffen eher kleine Gesellschaften mit geringeren Beständen zu dieser Maßnahme. Die Frankfurter Leben verwaltet zum Beispiel rund 130.000 Verträge der Basler und gut 320.000 Verträge der Arag Lebensversicherungs AG.
Aktuell läuft die Überprüfung der Übertragung von Beständen der PRO baV Pensionskasse des Axa-Konzerns und der Prudentia-Pensionskasse, die die betriebliche Altersversorgungsleistungen der Cofra-Gruppe erbringt, zu der auch das Modeunternehmen C&A gehört, durch die Finanzaufsicht.
Der Generali-Verkauf wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch andere Versicherer nachziehen lassen. Die Versicherungsgesellschaften könnten mit dem Verkauf von Beständen einen Ausweg aus dem Niedrigzinsproblem gefunden haben. Run-off-Unternehmen können theoretisch profitabler wirtschaften, da sie die angehäuften Verträge viel effizienter und damit kostengünstiger verwalten. Außerdem betreiben diese Unternehmen kein Neugeschäft und sparen sich somit den extrem kostenintensiven Vertrieb.
Für die Kunden könnte es wenig vertrauenerweckend sein, den Anbieter zu wechseln, denn Run-off-Gesellschaften verfügen nicht über so hohe Rücklagen wie die großen Versicherer. Somit wären diese bei Misswirtschaft entsprechend insolvenzgefährdeter als Lebensversicherer. Die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin wird die geplante Generali-Transaktion natürlich überwachen. Eine Schlechterstellung von Versicherungsnehmern darf nicht passieren und vertragliche Inhalte sollen unverändert bestehen bleiben. Dementsprechend streng sind die Kriterien für solche Geschäfte.
Es wird sich zeigen, wie sich diese Art der Problemlösung entwickelt. Kritiker betrachten die angekündigte Gleichstellung der Versicherten nicht so optimistisch. Innerhalb der Überschussbeteiligung könnten die Versicherungsnehmer Nachteile bekommen, die heute noch nicht absehbar sind. Realistisch gesehen zahlen die Versicherer derzeit ohnehin kaum noch Überschüsse aus, obwohl sie über eine weitaus komfortablere Kapitaldecke als die Run-off-Gesellschaften verfügen.
Probleme der Lebensversicherung sind systembedingt
In § 163 Prämien- und Leistungsänderung des Versicherungsvertragsgesetzes ist übrigens die Situation geregelt, wenn ein Versicherer seine vertraglich zugesicherten Leistungen nicht mehr nachkommen kann. in branchenüblicher Art und Weise wird hier nur die Gesellschaft geschützt, nicht aber die Rechte der Kunden.
(1) Der Versicherer ist zu einer Neufestsetzung der vereinbarten Prämie berechtigt, wenn
- sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Prämie geändert hat,
- die nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu festgesetzte Prämie angemessen und erforderlich ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleisten, und
- ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen und die Voraussetzungen der Nummern 1 und 2 überprüft und bestätigt hat. Eine Neufestsetzung der Prämie ist insoweit ausgeschlossen, als die Versicherungsleistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder Neukalkulation unzureichend kalkuliert waren und ein ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies insbesondere anhand der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulationsgrundlagen hätte erkennen müssen.
(2) Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass an Stelle einer Erhöhung der Prämie nach Absatz 1 die Versicherungsleistung entsprechend herabgesetzt wird. Bei einer prämienfreien Versicherung ist der Versicherer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 zur Herabsetzung der Versicherungsleistung berechtigt.
(3) Die Neufestsetzung der Prämie und die Herabsetzung der Versicherungsleistung werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Herabsetzung und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
(4) Die Mitwirkung des Treuhänders nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 entfällt, wenn die Neufestsetzung oder die Herabsetzung der Versicherungsleistung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf.
Lebensversicherungen sind Geldwerte und daher trotz Garantien systembedingt keine sichere Vorsorge. Niemand weiß, wie lange das vorherrschende Geldsystem noch existiert oder wann einer der gesetzlich vorbereiteten Sicherheitsmechanismen ein Unternehmen auf dem Rücken seiner Versicherten retten muss. Zusätzlich sind Geldwerte inflationsgefährdet, was automatisch Substanzverluste nach sich zieht. Verluste sind nur vermeidbar, wenn man sofort den richtigen Weg in der Vorsorge einschlägt. Anlageentscheidungen sollten nicht von der Angst vor Einbußen abhängig sein. Es gibt bewährte Möglichkeiten wie zum Beispiel Edelmetalle. Edelmetalle sind Rohstoffe mit großer Nachfrage. Sie sind Sachwerte, die stets ihre Wert behalten. Edelmetalle sind inflations- und krisengeschützt und genießen weltweit Akzeptanz.
Die ProService AG aus Liechtenstein bietet statische und gemanagte Portfolios aus Gold, Silber, Platin und Palladium zu Bestpreisen an. Damit können die Chancen unterschiedlicher Edelmetalle miteinander vereint werden. Das Wichtigste ist aber, dass diese Edelmetalle in physischer Form vorliegen. Die Barren werden in einem Hochsicherheitstresor in einem Zollfreilager in der Schweiz, außerhalb der EU gelagert. Dadurch erhält der Edelmetallkäufer einen Vorteil aufgrund eingesparter Mehrwertsteuer bei Silber, Platin und Palladium. Darüber hinaus werden die Edelmetalle bei der ProService zu Preisen großer Barren angeboten, auch bei geringeren Kaufmengen. Sinnvoller geht es nicht.