Edelmetalle zu Hause

ProService informiert: Edelmetalle zu Hause oder im Lager verwahren?

Ob Edelmetalle zu Hause oder in einem Lager besser aufgehoben sind, ist Ansichtssache. Wenn Sie noch keine physischen Edelmetalle besitzen und damit beginnen möchten, sich einen Edelmetallbestand anzulegen, ist die Lagerung ein wichtiges Thema, über das Sie sich vorher intensiver Gedanken machen sollten.

Viele Menschen sehen Bankschließfächer als erste Wahl für ihre Edelmetalle an. Bankschließfächer gelten als sicher. Wenn man aber näher hinschaut, ist diese Sicherheit nur bedingt gegeben. Die Nachfrage nach Schließfächern stieg in den letzten Jahren stark an. Das ist auf die steigende Zahl von Einbrüchen zurückzuführen. Kleinere Mengen können sicherlich in der Wohnung leicht versteckt werden. Aber wenn die Werte größer werden, ist ein Safe angeraten. Ansonsten sind die Werte nicht versicherbar. Das Einbruchrisiko verschwindet damit jedoch nicht, ganz im Gegenteil.

Diskretion ist Trumpf

Wenn Sie sich einen Safe anschaffen, ist das schwer geheim zu halten. Die Versicherung erwartet in der Regel einen Safe, der fest mit dem Haus oder der Wohnung verbunden ist. Diese Safes sind schwer und oft auch groß. Wer sich einen Safe kauft oder liefern lässt, kann Neugier in der Nachbarschaft erwecken. Und wenn später regelmäßig ein Werttransport vor Deiner Tür hält und Edelmetalle liefert, könnten auch Langfinger aufmerksam werden. Deshalb sollten Sie in Allem sehr diskret vorgehen und Stillschweigen bewahren - und das gegenüber Jedem!

Ein Safe mindert das Einbruchrisiko nicht

Wenn ein Einbruch stattfindet, geht es nicht nur um entwendete Werte. Viel schlimmer ist die Vorstellung in einem Haus oder einer Wohnung zu leben, zu der sich Fremde Zugang verschafft haben. Was einmal geschah, passiert vielleicht wieder. Wer will denn in so einem Zuhause bleiben?

Deshalb lagern viele Menschen ihre Edelmetalle in Bankschließfächern. Auf den ersten Blick erscheint die Aufbewahrung anonym. Doch der Schein trügt. Nach genauer Analyse sind Bankschließfächer keine so gute Wahl.

Banken vermieten Schließfächer in der Regel nur an ihre eigenen Kunden. Diese Kunden sind ein offenes Buch für die Bank. Sie kennt sämtliche Einnahmen, Ausgaben und oft sogar die Höhe von Guthaben und Schulden.

Natürlich erfährt die Hausbank nicht, was im Schließfach eingelagert wird. Doch allein die Information darüber, dass ein Schließfach existiert, kann unerfreuliche Effekte verursachen. Banken sind in bestimmten Situationen dazu verpflichtet, das Vorhandensein eines Schließfaches gegenüber den Behörden anzuzeigen.

Diskretion ist nur eine Option

Zum Beispiel wird das Finanzamt informiert, wenn ein Kunde verstirbt und ein Schließfach besitzt. Aber auch in anderen Situationen ist die Bank zur Auskunft verpflichtet. Eine Steuerprüfung, Pfändung usw. sind Gründe, zu denen Banken das Vorhandensein eines Wertfaches mitteilen müssen. In der Praxis wird zu solchen Anlässen der Zugriff des Kunden auf sein Schließfach durch die Bank verwehrt. Der Zugang zum Schließfach wird dann nur im Beisein eines Finanzbeamten oder eines anderen Behördenvertreters gestattet.

Dazu kommt, dass der Zugang zum Schließfach von der Öffnung der Bank abhängig ist. Bleibt die Bank geschlossen, kommt der Inhaber nicht an sein Schließfach. Ist eine Bank z. B. notleidend oder wird die Ausgabe von Bargeld gesetzlich eingeschränkt, könnten die Pforten der Bank geschlossen und der Inhalt des Schließfaches unerreichbar bleiben.

Lieber ein privates Schließfach?

Private Anbieter von Schließfächern unterliegen nicht der behördlichen Meldepflicht. Darüber hinaus ist der Mietvertrag in der Regel die einzige Geschäftsverbindung zwischen dem Mieter und dem Vermieter des Schließfaches. Demzufolge erfährt der Schließfachanbieter nichts weiter über den Schließfachmieter. Damit bleibt die Information über die Existenz eines Schließfachs vertraulich. Vorausgesetzt, der Mieter behält die Information für sich.

Außerdem kann die Bezahlung des Schließfaches über Bargeld erfolgen. In Deutschland existieren zahlreiche privater Anbieter von Schließfächern. Private Anbieter haben oft längere Öffnungszeiten als Banken und ermöglichen den Zugriff auf das Schließfach damit länger, auch in Krisenzeiten.

Absicherung der Schließfächer

Gefahren sowohl bei Bankschließfächern als auch bei privaten können durch unzureichende Versicherung entstehen. Die Versicherungssumme je Schließfach könnte für den zu verwahrenden Inhalt zu gering ausfallen oder aber auch unzureichende oder fehlende Elementarversicherungen könnten im Schadensfall zu finanziellen Nachteilen für den Schließfachmieter führen. Insofern ist es ratsam, sich vor Abschluss eines Mietvertrages auch über die Absicherungssituation zu informieren. In der Regel wird diese jedoch vom Anbieter transparent gemacht.

Verwahrung in einem Hochsicherheitslager

Empfehlenswert ist die Lagerung in einem Hochsicherheitslager, besser noch in einem Zollfreilager. Dieses Angebot wird von vielen Anbietern von Edelmetallen gemacht. Die ProService AG verwahrt ihre Bestände zum Beispiel im Zollfreilager Embrach in der Schweiz. Das kostet eine Gebühr, die in der Regel nur einen Bruchteil der Kosten für die Anschaffung eines Safes ausmacht. Dafür werden die Edelmetalle gut bewacht und sind auch bedarfsgerecht versichert. Ein Zollfreilager hat aber noch einen anderen entscheidenden steuerlichen Vorteil.

Ein Zollfreilager dient der zollfreien Lagerung von Waren für Importeure und Weiterverkäufer. Wer z. B. Edelmetalle wie Silber, Platin oder Palladium via Zollfreilager handelt, kann den Steuernachteil gegenüber dem Gold ausgleichen. Beim Goldkauf und -verkauf fällt keine Mehrwertsteuer an.

Vorsicht bei Auslieferung: Steuerfalle

Die Auslieferung der Edelmetalle aus einem Zollfreilager ist jederzeit nach Terminvereinbarung möglich, zudem erhalten die Mieter jährlich einen Depotauszug sowie ein Testat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Hier sollten die Weißmetalle Silber, Platin und Palladium vorher in Gold umgetauscht werden, da ansonsten die bisher eingesparte Mehrwertsteuer nachträglich fällig würde. Kauf und Verkauf sind mehrwertsteuerfrei, die Auslieferung jedoch nicht.

Die ProService AG aus Liechtenstein bietet physisches Gold, Silber, Platin und Palladium zu Bestpreisen an. Die Kunden können ihre Aufteilung individuell festlegen oder einer Aufteilungsempfehlung eines professionellen Rohstoffadvisors folgen. Diese Wahl kann jedoch auf Wunsch wöchentlich geändert werden.

Damit können die Chancen unterschiedlicher Edelmetalle miteinander vereint werden. Die Barren werden in einem Zollfreilager in der Schweiz, außerhalb der EU gelagert. Dadurch erhält der Edelmetallkäufer einen Vorteil aufgrund eingesparter Mehrwertsteuer bei Silber, Platin und Palladium. Darüber hinaus werden die Edelmetalle bei der ProService AG zu Preisen großer Barren angeboten, auch bei geringeren Kaufmengen. Sinnvoller geht es nicht.

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